Regenwassersammel- und -rückhalteanlagen

Regenwassersammel- und -rückhalteanlagen

ANTRAG für die Gewährung eines Zuschusses zum Bau von privaten Regenwassersammel- und Regenwasserrückhalteanlagen.

Förderung von Regenwassersammel- und -rückhalteanlagen

Förderung der Verbandsgemeindewerke Kirner Land für die Gewährung von Zuschüssen zum Bau von ortsfesten privaten Regenwassersammel- und -rückhalteanlagen.

1. Allgemeines

Aus Gründen des Umweltschutzes (Verbesserung des Wasserhaushaltes durch Trinkwassereinsparung) gewähren die Verbandsgemeindewerke Kirner Land Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten für den Bau von ortsfesten privaten Regenwasserzisternen, (Regenwassersammel- und - rückhalte-anlagen) Zuschüsse im Rahmen dieser Richtlinien.

2. Förderungsfähige Maßnahmen

Förderungsfähig sind Regenwassersammel- und -rückhalteanlagen nach Ziff. 1, die den technischen Anforderungen entsprechen. Auf einem Grundstück wird jeweils nur der Bau einer Anlage gefördert. Die Anlage muss ein Fassungsvermögen von mindestens 3 m³ haben. Die Förderung ist beschränkt auf solche Anlagen, die nach dem 01.03.1991 in Betrieb genommen wurden.

Bestehende Klärgruben, die nach Anschluss an die Kläranlage stillgelegt und verfüllt werden sollen, können als Regenrückhalteanlagen umgebaut werden; sie werden jedoch nur gefördert, wenn das so gewonnene Regenwasser zur Speisung von WC-Anlagen (Brauchwasserkreislauf) verwendet wird.

Als Grundstück im Sinne dieser Richtlinien ist ohne Rücksicht auf die Grundstücksbezeichnung und unabhängig von der Eintragung im Grundbuch jeder zusammenhängende Grundbesitz anzusehen, der eine wirtschaftliche Einheit bildet.

Die Installation von Brauchwasserkreisläufen erfolgt zusätzlich zur Trinkwasserinstallation nach DIN 1988 und der Ableitung von Regenwasser nach DIN 1986. Die Zusatzinstallation hat den Zweck, durch Nutzung von Regenwasser zur Einsparung von Trinkwasser beizutragen.

Die Zweitinstallation ist beschränkt auf die Nutzungen, für die kein Wasser in Trinkwasserqualität benötigt wird. Der Übertritt von Nichttrinkwasser aus der Regenwasseranlage in die Trinkwasserinstallation muss ausgeschlossen sein.

Für die Nutzung von Regenwasser bzw. Dachablaufwasser kommen folgende Einrichtungen in Frage:

  • Toiletten- und Urinalspülungen
  • Waschmaschinen
  • Grünflächenbewässerungen
  • Nutzungen im gewerblichen Bereich.

 

3. Höhe des Förderungsbetrages

Die finanzielle Förderung soll pro Anlage betragen:

Regenwasserzisternen (Schachtanlagen / Tanks) ohne Brauchwasserkreislauf (Gartenbewässerung etc. )150,00 EUR
Regenwasserzisternen (Schachtanlagen / Tanks) mit Brauchwasserkreislauf (WC-Anlagen, Waschmaschinen etc.)250,00 EUR
Hausklärgruben nach Umbau mit Brauchwasserkreislauf
(WC-Anlagen, Waschmaschinen etc.)
200,00 EUR

Die Anlagen sollen in Höhe von 20 % der nachgewiesenen Investitionskosten, jedoch maximal der vorgenannten Beträge, gefördert werden.

Kontakt

Verbandsgemeindewerke Kirner Land
Altstadt 1
55606 Kirn

Telefon +49 6752 9507-0
Telefax +49 6752 9507-12

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Öffnungszeiten

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