Haus- und Badeordnung

Allgemeine Bedingungen über die Ordnung und Benutzung des Freibades (Jahnbades) der Verbandsgemeinde Kirner Land

vom 3. Mai 2022

Durch den Beschluss des Verbandsgemeinderates vom 03.05.2022 wurden nachstehende "Allgemeine Bedingungen über die Ordnung und Benutzung des Freibades (Jahnbades) der Verbandsgemeindewerke Kirner Land (nachstehend VGW Kirner Land) – Haus- und Badeordnung (HBO)" beschlossen.

Alle Bezeichnungen sind Werte- und geschlechtsneutral zu verstehen.
 

§ 1
Allgemeines

  1. Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Jahnbad. Gegenseitige Rücksichtnahme wird von allen Badegästen erwartet. Sie haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie dem Aufrechterhalten der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.
  2. Mit der Entrichtung des Entgeltes entsteht ein Vertragsverhältnis zwischen dem Badegast und den VGW Kirner Land. Gleichzeitig erkennt der Badegast die Bestimmungen dieser Haus- und Badeordnung einschließlich der Tarifbedingungen an und verpflichtet sich, den sonstigen Anordnungen und Maßnahmen des Personals, die im Interesse von Sicherheit/ Ordnung/ Sauberkeit erteilt werden, Folge zu leisten.
  3. Sonderveranstaltungen im Bereich des Jahnbades bedürfen einer schriftlichen Genehmigung der Werkleitung.
  4. Bei Schul-, Vereins- und sonstigen Gemeinschaftsveranstaltungen sind die jeweiligen Leiter der Gruppe für die Beachtung dieser Haus- und Badeordnung allein verantwortlich. Dieses ist durch Unterschrift an der Kasse zu bestätigen. Daneben gilt, falls einschlägig, die für die jeweilige Veranstaltung gesondert geschlossene vertragliche Regelung.

 

§ 2
Öffnungszeiten

  1. Die Einrichtungen des Bades dürfen ohne besondere Erlaubnis nur während folgender Öffnungszeiten benutzt werden; die Öffnungszeiten umfassen auch die Zeiten des Aus- und Ankleidens:

Öffnungszeiten finden Sie am Eingang und auf unserer Homepage.
www.vgwkl.de/freibad/oeffnungszeiten-preise

  1. Ende der Badezeit ist jeweils eine Viertelstunde vor Badschließung. (Verlassen der Becken)
  2. Kassenschluss ist jeweils 45 Minuten vor Schließung des Bades.
  3. Aus besonderen Gründen (ungünstige Witterung, Betriebssicherheit, Veranstaltungen, Überfüllung, Unwetter usw.) können die Badezeiten gekürzt, einzelne Angebote eingeschränkt oder Betriebsteile bzw. das komplette Jahnbad vorübergehend geschlossen werden. Es besteht dann kein Anspruch auf Minderung oder Erstattung des Entgeltes.
  4. Über diese Maßnahmen wird das Schwimmbadpersonal unverzüglich per Lautsprecherdurchsage und durch Anschlag im Eingangsbereich des Jahnbades informieren.
  5. Die Geltungsdauer von Saison-Zehner-, Saison-Familien- oder Saison-Dauerkarten, wird durch eine vorübergehende Schließung des Jahnbades nicht verlängert. Es gilt weiterhin die Befristung auf die Saison.
     

§ 3
Erläuterung der Eintrittskarten

  1. Tageskarten sind nur am Tage der Ausgabe gültig und berechtigen zum einmaligen Eintritt in das Jahnbad. Eine kurzfristige Unterbrechung des Badebesuchs aus Dringlichkeitsgründen ist möglich. Die Unterbrechung muss mit dem Kassenpersonal abgesprochen werden.
  2. Saison-Zehnerkarten berechtigen während einer Badesaison zum zehnmaligen Eintritt in das Jahnbad. Eine kurzfristige Unterbrechung des Badebesuchs aus Dringlichkeitsgründen ist möglich. Die Unterbrechung muss mit dem Kassenpersonal abgesprochen werden. Saison-Zehnerkarten sind innerhalb der jeweiligen Tarifgruppe (Kinder- und Jugendliche bzw. Erwachsene) verfügbar. Saison-Zehnerkarten sind maximal 2 Jahre ab Kaufdatum gültig.
  3. Saison-Dauerkarten berechtigen während einer Badesaison zum beliebigen Besuch des Jahnbades und sind nicht übertragbar. Die Daten der Berechtigten werden elektronisch registriert. Beimissbräuchlicher Weitergabe wird die Karte entschädigungslos eingezogen.
  4. Saison-Familienkarten(Def.: Erziehungsberechtigte und deren nicht volljährigen Kinder) berechtigen während einer Badesaison zum beliebigen Besuch des Jahnbades. Die Daten der Berechtigten werden elektronisch registriert. Bei missbräuchlicher Weitergabe wird die Karte entschädigungslos eingezogen.
  5. Für verlorene Karten wird kein Ersatz geleistet. Gelöste Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen. Die an der Kasse erhaltene Eintrittskarte oder Zutrittsberechtigung bzw. der beim Erwerb der Zugangsberechtigung ausgegebene Kassenbon ist bis zum Verlassen des Bades aufzubewahren. Das Wechselgeld ist sofort zu kontrollieren. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt. Die Erstattung von während der Saison nicht verbrauchten Saison-Zehner-, Saison-Familien- oder Saisondauerkarten ist ausgeschlossen.

 

§ 4
Zutritt

  1. Die Benutzung des Jahnbades ist grundsätzlich jedermann gestattet.
  2. Zum Schutz der Badegäste sind ausgeschlossen:
  1. Personen mit einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit, (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) oder offenen Wunden,
  2. die unter dem Einfluss berauschender Mittel stehen,
  3. angetrunkene Personen,
  4. die Tiere mit sich führen,
  5. gegen die ein Hausverbot verhängt wurde.
  1. Kindern unterhalb des 7. Lebensjahres ist die Benutzung des Jahnbades nur in Begleitung Erwachsener gestattet. Diesen obliegt dann eine besondere Verantwortungs-pflicht für das Kind.
  2. Beeinträchtigte Personen, die aufgrund ihrer Behinderung einer Aufsicht bedürfen, Personen mit einer Neigung zu Krampf- oder Ohnmachtsanfällen sowie Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen oder an- und auskleiden können, ist die Benutzung des Bades oder dessen Teilen nur zusammen mit einer volljährigen Betreuungsperson gestattet. Diese muss sich vor Badebeginn beim Schwimmmeister anmelden.
     

§ 5
Umkleiden

  1. Zum Umkleiden sind die im Gebäude installierten Kabinen zu benutzen. Für die Aufbewahrung der Kleidungsstücke stehen abschließbare Garderobenschränke zur Verfügung. (Pfandschloss: „1 Euro“).

Dem Nutzer wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in das Bad zu nehmen, von Seiten des Betreibers werden keinerlei Überwachungs- und Verwahrpflichten für dennoch mitgebrachte Wertgegenstände übernommen, auch wenn diese in Garderobenschränken oder Spinden verschlossen werden. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nur nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigung oder Entwendung durch Dritte.

  1. Der Badegast muss Eintrittskarten oder Zutrittsberechtigungen; Garderobenschrank- oder Wertfachschlüssel, evtl. Datenträger des Zahlungssystems oder Leihsachen so verwahren, dass ein Verlust vermieden wird. Insbesondere hat er diese am Körper, z.B. Armband, zu tragen, bei Wegen im Bad bei sich zu haben und nicht unbeaufsichtigt liegen zu lassen. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben liegt bei einem Verlust ein schuldhaftes Verhalten des Badegastes vor. Der Nachweis des Einhaltens der vorgenannten ordnungsgemäßen Verwahrung obliegt im Streitfall dem Badegast.

 

Bei schuldhaftem Verlust der Zugangsberechtigung, von Garderobenschrank- oder Wertfachschlüsseln, Datenträgern des Zahlungssystems oder Leihsachen wird ein Pauschalbetrag in Rechnung gestellt, der den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden nicht übersteigt. Der jeweilige Betrag ist in einer Preisliste aufgeführt, welche an der Kasse einzusehen ist.

  1. Bei Verlust des Schrankschlüssels werden die sich im Schrank befindlichen Gegenstände nur dem nachweisbar Empfangsberechtigten ausgehändigt. Bei schuldhaftem Verlust des Schlüssels ist Ersatz in Höhe von 25 Euro zu zahlen.

Falls der Schlüssel wieder gefunden wird, erhält der Verlierer diesen Betrag zurück. Dem Nutzer wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder dass er wesentlich niedriger ist als der Pauschalbetrag i. H. v. 25 Euro.

  1. Die Benutzung der Garderobenschränke ist jeweils nur für den Tag der Badbenutzung zulässig; der Garderobenschrank ist beim Verlassen des Jahnbades zu entleeren. Der Inhalt von Schränken, die nach Badschluss nicht entleert wurden, wird dem Fundbüro/Ordnungsamt der VG Kirner Land übergeben.
  2. Verderbliche Sachen werden ohne Ersatzleistung entsorgt.

 

§ 6
Körperreinigung

  1. Der Badegast hat vor dem Betreten der Badebecken zu duschen. Seifenreste sind abzuwaschen. Rasieren, Nägel schneiden, Haare färben u. ä. sind nicht erlaubt.
  2. Schwimmbecken dürfen nur nach Durchschreiten der Fußwaschbecken betreten werden.
  3. In den Badebecken ist die Verwendung von Seife, Bürsten und anderen Reinigungsmitteln nicht gestattet.
  4. Vor Benutzung der Badebecken müssen bereits aufgetragene Sonnenschutzmittel in die Haut eingezogen sein, da diese Nebenreaktionen im Beckenwasser hervorrufen und die Wasserqualität negativ beeinträchtigen. Ansonsten soll Sonnenschutzmittel nach dem Baden aufgetragen werden.

 

§ 7
Badebekleidung

  1. Der Aufenthalt in den Schwimm- und Badebecken ist nur in üblicher Badebekleidung gestattet. Die Entscheidung darüber, ob die Badebekleidung diesen Anforderungen entspricht, trifft letztendlich das Aufsichtspersonal.
  2. Der „Burkini“ ist als Badebekleidung gestattet, Stoffgewänder sind zum Baden unzulässig.
  3. Spezielle Funktionsbadebekleidung für Sonnen- oder Wärmeschutz ist gestattet.
  4. Badebekleidung darf in den Badebecken weder ausgewaschen noch ausgewrungen werden.
  5. Die Badegäste dürfen die Duschräume und Nassbereiche nicht mit Straßenschuhen betreten. 

 

§ 8
Benutzung der Einrichtungen

  1. Die Hinweisschilder für die im Jahnbad befindlichen Einrichtungen sind zu beachten.
  2. Nichtschwimmer dürfen nur das Kinderbecken und den für sie bestimmten Teil des Freizeitbeckens benutzen. Kinder unter sieben Jahren ist die Benutzung nur unter Aufsicht eines Erwachsenen gestattet.
  3. Im Bereich des Strömungskanals und der Rutschanlage ist besondere Umsicht walten zu lassen.
  4. Schwimmhilfen oder Wasserbälle dürfen nur im Freizeitbereich und im Kinderbecken benutzt werden. 
  5. Auf der Treppe zur Rutsche ist langsam zu gehen.
  6. Die Rutschanlage darf nur entsprechend der aushängenden Beschilderung benutzt werden. Es ist mit ausreichendem Abstand zu rutschen. In der Auslaufzone, d. h. 5 Meter um den Mündungsbereich der Rutsche ist das Schwimmen oder längerer Aufenthalt untersagt.
  7. Bewegungs- und Sportspiele sind im Rahmen von §9 gestattet, können jedoch durch das Personal eingeschränkt oder ganz verboten werden. Ballspiele sind nur mit „Softbällen“ zulässig.
  8. Die Badeanlagen sowie die Grünanlagen, Anpflanzungen und sonstige Einrichtungen wie z.B. Spiel- und Sportgeräte, Zäune, Papierkörbe usw. des Jahnbades sind pfleglich zu behandeln.
  9. Papier, Speise- und sonstige Abfälle sind in die aufgestellten Abfallkörbe zu entsorgen.
  10. Bei schuldhafter Verunreinigung des Bades/Liegewiesen/Sanitäranlagen/Parkplätze kann ein Reinigungsentgelt erhoben werden. Dieses richtet sich nach dem entstandenen Reinigungsaufwand. Pauschal jedoch mindestens 10 Euro pro Verursacher, es sei denn, der Verursacher weist nach, dass der tatsächliche Schaden geringer ausfällt.

 

§ 9
Verhalten im Bad

  1. Jeder Badegast hat sich so zu verhalten, dass Personen oder Sachen weder gefährdet noch geschädigt werden, sowie keine Person mehr als nach den Umständen vermeidbar zu behindern oder zu belästigen.
  2.  Es ist im Jahnbad verboten:
  1. zu lärmen,
  2. Rollschuhe, Skateboards oder vergleichbare Fortbewegungsmittel zu benutzen,
  3. Fahrrad zu fahren oder Fahrräder abzustellen,
  4. scharfe, oder leicht zerbrechliche Gegenstände mitzubringen oder (z.B. Glaskörper/
    -flaschen, zerbrechliche Taucherbrillen, Körperreinigungsmittel im Glasbehältnis
  5. Musik-, Ton- oder Bildwiedergabegeräte, Musikinstrumente sowie andere Medien (z.B. Mobiltelefone) zu benutzen, soweit dies zu einer Belästigung der anderen Badegäste führt, (Kopfhörer sind gestattet),
  6. offenes Feuer zu machen, Einweggrillgeräte zu benutzen,
  7. aufgestellte Rettungsgeräte und -einrichtungen ohne eingetretene Gefahr zu benutzen,
  8. Personen ohne deren Einwilligung zu fotografieren, filmen oder online zu stellen,
  9. ohne vorherige schriftliche Zustimmung der VGW Kirner Land Werbemittel anzubringen oder zu verteilen, sonstige gewerbliche Zwecke zu verfolgen,
  10. innerhalb des Umkleide-, Sanitär- und Badebereiches zu rauchen sowie Zigaretten(-reste) oder Asche außerhalb der Aschenbecher zu verteilen oder zu entsorgen.
  1. Im Badebereich ist es ferner untersagt,
  1. vom seitlichen Beckenrand zu springen,
  2. Kopfsprünge außerhalb der freigegebenen Beckenbereiche zu machen,
  3. andere Personen in das Schwimmbecken zu stoßen oder gegen ihren Willen unterzutauchen,
  4. andere Badegäste zu belästigen,
  5. auf den Einstiegsleitern, Haltestangen, Geländern, Trennseilen und der Rutschbahn zu turnen, oder durch Sitzen zu blockieren,
  6. Schwimmflossen, Tauchgeräte, Reifen, „Surfbretter“ ohne vorherige Rücksprache mit dem Aufsichtspersonal zu benutzen,
  7. im Becken zu essen, trinken oder rauchen,
  8. das Badewasser durch Ausspucken, Urinieren etc. zu verunreinigen.
  1.  Sich bei Gewitter im Wasser oder auf den Beckenumgängen aufzuhalten. (Den Anordnungen des Aufsichtspersonals ist unverzüglich Folge zu leisten, sobald die Gewitterwarnung erfolgt.)
     

§ 10
Aufsicht

  1. Der Schwimmmeister oder sein Vertreter übt das Hausrecht im Namen der VGW Kirner Land aus.
  2. Das Bade- und Aufsichtspersonal sorgt für die Beachtung der Bade- und Benutzungs-bedingungen durch die Badegäste sowie für die Aufrechterhaltung von Sicherheit, Ruhe und Ordnung und die Einhaltung dieser Bade- und Benutzungsbedingungen. Den Anordnungen des Schwimmbadpersonals ist uneingeschränkt Folge zu leisten.
  3. Das Badepersonal ist befugt, Badegäste, die in gröblicher Weise oder wiederholt die Gebote der Sittlichkeit und des Anstands verletzen, die Ruhe und Ordnung stören, gegen die Bestimmungen dieser Haus- und Badeordnung verstoßen oder sich den Anordnungen des Schwimmbadpersonals widersetzen, aus dem Jahnbad zu verweisen.
  4. Der Verweisung soll im Regelfall eine Ermahnung vorausgehen. Im Falle der Verweisung aus dem Jahnbad wird das Entgelt nicht erstattet und der Zugang ist für den Rest des Badetages verwehrt.
  5. Unter den gleichen Voraussetzungen kann den Badegästen der Zutritt zum Jahnbad zeitweise oder dauernd (Hausverbot) seitens der Werkleitung untersagt werden, ohne dass hierdurch ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises entsteht. Dies gilt auch für Saisonkarteninhaber.
  6. Etwaige Wünsche, Anregungen und Beschwerden nimmt das Bäderpersonal entgegen.

Wenn möglich, wird sofort Abhilfe geschaffen. Weitergehende Wünsche und Beschwerden können schriftlich oder mündlich bei den Verbandsgemeindewerken Kirner Land, Altstadt 1, 55606 Kirn, Tel.: 06752 9507-0, info@vgwkl.de, vorgebracht werden.

 

§ 11
Haftung

  1. Verletzungen und Unfälle sowie während der Benutzung entstandene oder festgestellte Mängel sind unverzüglich dem Aufsichtspersonal zu melden.
  1. Die VGW Kirner Land haften grundsätzlich nicht für Schäden der Nutzer. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Nutzers aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die der Nutzer aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der VGW Kirner Land, dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen erleidet. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.
  2. Als wesentliche Vertragspflicht der VGW Kirner Land zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Benutzung der Badeeinrichtung, soweit diese nicht aus zwingenden betrieblichen Gründen teilweise gesperrt ist, sowie die Teilnahme an den angebotenen im Entgelt beinhalteten Veranstaltungen. Die Haftungsbeschränkung nach Absatz 1 gilt auch für die auf den Einstellplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge.
  3. Die VGW Kirner Land haften nicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die den Badegästen durch Dritte zugefügt werden.  
  4. Die VGW Kirner Land haften nicht für Schäden, die ein Badegast im Bereich des Gastwirtschaftsbetriebserleidet (ab dem Treppenaufstieg).
  5. Der Badegast muss Eintrittskarten oder Zutrittsberechtigungen, Garderobenschrank- oder Wertfachschlüssel, Datenträger des Zahlungssystems oder Leihsachen so verwahren, dass ein Verlust vermieden wird. Insbesondere hat er diese am Körper, z. B. Armband, zu tragen, bei Wegen im Bad bei sich zu haben und nicht unbeaufsichtigt zu lassen.
    Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben liegt bei einem Verlust ein schuldhaftes Verhalten des Badegastes vor. Der Nachweis des Einhaltens der vorgenannten ordnungsgemäßen Verwahrung obliegt im Streitfall dem Badegast.
  6. Der Betreiber ist nicht bereit und verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

§ 12
Fundgegenstände

  1. Fundsachen sind dem Aufsichtspersonal auszuhändigen oder an der Kasse abzugeben. Sie werden an der Kasse verwahrt. Wenn sie innerhalb einer Frist von zwei Wochen nicht vom Eigentümer abgeholt werden, wird über sie nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.
  2. Das Bade-, Kassen- und Aufsichtspersonal ist im Übrigen nicht berechtigt, Wertgegenstände im Namen der VGW Kirner Land in Verwahrung zu nehmen.

§ 13
Erklärung nach Datenschutzgrundverordnung

 

(1) Der Schutz persönlicher Daten ist uns ein wichtiges Anliegen; beim Erwerb von Familien/Dauerkarten werden personenbezogene Daten erhoben und gespeichert. Diese dienen der Sicherstellung der Zugangsberechtigung. Die Daten werden nach den gesetzlichen Vorschriften behandelt.

(2) Bei besonderen Veranstaltungen behalten wir uns das Recht vor, Foto-oder Filmaufnahmen zu machen. Wir werden gesondert darauf hinweisen.

 

§ 14
Gültigkeit

  1. Sofern einzelne Klauseln dieser Bade- und Benutzungsbedingungen nichtig oder unwirksam sind oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

§ 15
Inkrafttreten und Gerichtsstand

  1. Die Haus- und Badeordnung gilt ab dem 03.05.2022. Gleichzeitig treten die Allgemeinen Bedingungen über die Ordnung und Benutzung des Freibades (Jahnbades) der Stadt Kirn/Nahe (Bade- und Benutzungsbedingungen) vom 07. März 2017 außer Kraft.
  2. Gerichtsstand ist Bad Sobernheim.

Kirn/Nahe, 03.05.2022

Die Werkleitung

der Verbandsgemeindewerke Kirner Land

 

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt im Jahnbad Kirn.

Kontakt

Während der Saison wenden Sie sich bitte an unsere Kasse im Kirner Jahnbad in der Turnstraße 4:

Tel. 06752 9507-170

Bitte beachten Sie, dass die Schwimmbadkasse morgens erst ab 10:00 Uhr besetzt ist.


Außerhalb der Saison wenden Sie sich bitte an unser Sekretariat in der Altstadt 1:

Tel. 06752 9507-0